EU verschärft Anforderungen für die Einfuhr von (Stahl-)Produkten

Im Zuge ihres ökologischen Übergangsprozesses erhöht die EU den Druck auf die Länder, aus denen sie importiert, um ihren Markt vor dem sogenannten Carbon Leakage-Phänomen zu schützen.
Dies tritt auf, wenn Unternehmen aus Regionen mit strengen Klimapolitiken wie der Europäischen Union ihre kohlenstoffintensiven Produktionen in Gebiete mit weniger oder keinen Klimavorschriften verlagern. Die Verlagerung von CO₂-Emissionen hat einen signifikanten Einfluss auf globale Treibhausgasemissionen, da Emissionen, die unter strengeren Vorschriften im Heimatland (oder Kontinent) reduziert worden wären, stattdessen anderswo in die Umwelt gelangen.
Die Antwort der EU ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), der als Instrument dient, um einen gerechten Preis für die Emissionen zu etablieren, die bei der Produktion kohlenstoffintensiver Güter entstehen und in die EU importiert werden.
Die Gesetzgeber unterzeichneten die CBAM-Verordnung am 10. Mai 2023; sie trat offiziell am 16. Mai 2023 in Kraft, nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ab dem 1. Oktober 2023 tritt der CBAM in die Übergangsphase ein und deckt zunächst Importe bestimmter Güter mit kohlenstoffintensiven Produktionsprozessen ab: dazu gehören Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff.
Während Phase 1 sind Importeure dieser Produkte verpflichtet, über die mit ihren Waren verbundenen Emissionen zu berichten, ohne dabei finanzielle Anpassungen vornehmen zu müssen. Diese Phase zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen und das endgültige System einzuführen. In den folgenden Etappen, beginnend im Jahr 2026, müssen Importeure CO₂-Zertifikate erwerben, die dem Kohlenstoffpreis entsprechen, der angewendet worden wäre, wenn die Waren gemäß den Regelungen der EU hergestellt worden wären.
Industrieverbände aus vielen Sektoren - einschließlich derjenigen, die die Aluminium- und Stahllieferkette vertreten - haben sich gegen die Regelung ausgesprochen. Eurofer argumentiert, dass der neue Rechtsrahmen die Betriebskosten für die europäischen Stahlwerke erhöhen und wider Erwarten ihre Fähigkeit, in Initiativen zur Verringerung der CO₂-Emissionen zu investieren, beeinträchtigen wird.
